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Fundstelle | Täter | Straftat | Rechtfertigung | Strafe |
Seite 6 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Prinzipiell im Wald angetroffene Legionäre des Römerlagers Kleinbonum zu verhauen ist sicher keine Lösung für friedliebende Gallier. | je 5 Jahre |
Seite 22 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Auch nicht ganz nachvollziehbar ist der Angriff auf hoher See gegen die Piraten. Als sie der Anwesenheit von Obelix gewahr werden, haben sie keinerlei Bestrebungen mehr die Galeere von Epidemais anzugreifen. Deshalb ist dies kein Fall der Notwehr. | je 5 Jahre |
Seite 24 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB und Sachbeschädigung § 303 StGB |
Hier dagegen will die Besatzung der römischen Galeere auf jeden Fall das Schiff von Epidemais angreifen, jedoch kommt hier dann in Notwehr (§ 32) ein klassisches Entermanöver zum Einsatz, dem der Leser beiwohnen kann. | keine |
Seite 25 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB und Sachbeschädigung § 303 StGB |
Davon ausgehend, dass auch diese römische Galeere einen Angriff auf die Gallier vorgesehen hat, kommt hier ebenfalls die Notwehr (§ 32) zur Geltung. | keine |
Seite 32 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Nullnullsix wird in wenig ehrenwerter Absicht von Obelix ein Schlag versetzt, der ihn auf Anstiftung von Asterix versorgen soll, als er laut schreiend auf den Boden fällt. | 5 Jahre |
Seite 33 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Dagegen steht die Verteidigung der eigenen Freiheit gegenüber den herannahenden Legionären unter dem Schutz des rechtfertigenden Notstandes (§ 34). | keine |
Seite 41 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Die durchschlagende Idee von Obelix, einen Legionär der bereitwilligen Auskunft gab ausser Gefecht zu setzen, hetzt ihm und Asterix nicht nur die gesamte römische Garnison auf den Hals, sondern bringt ihm eine weitere Strafe ein. | 5 Jahre |
Seite 43 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Ebenso nicht nachvollziehbar ist der Schlag, den Obelix einer römischen Wache versetzt. Zwar kämen die Gallier und die Ladung sicherlich sonst nicht an Bord des Schiffes, aber strafrechtlich ist das wieder eine neue Strafe wert. | 5 Jahre |
Seite 45/46 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Der Sprung von Obelix auf den Rücken des darniederliegenden Nullnullsix ist durchaus ein rechtfertigender Notstand (§ 34), da er das wichtige Steinöl (also sein Eigentum) schützen vor der Vernichtung schützen muss. | keine |
Der große Graben Der Sohn des Asterix