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Fundstelle | Täter | Straftat | Rechtfertigung | Strafe |
Seite 7 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Nachdem Obelix in den Kampf mit den anderen Galliern vor Verleihnix Geschäft eingestiegen ist, hören sie natürlich hauptsächlich wegen der besonderen Kräfte des Galliers auf. Zwar wird niemand ernsthaft Obelix Schläge zur Anzeige bringen, dann sicherlich wäre dann eine weitere Strafe fällig. | 5 Jahre |
Seite 22 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Keine Ausrede der Welt würde den Lauf der Dinge anhalten, wenn Obelix einen Baum so schütteln würde, dass der Indianer herunter fiele. Ganz sicher ist dieses Verhalten nicht zu rechtfertigen, auch wenn Obelix auf der Basis anderer Annahmen handelte. Naivität schützt eben vor Strafe nicht - möglicherweise aber verhilft sie zur Strafmilderung, da der Vorsatz nicht gegeben war. | 5 Jahre |
Seite 23 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Beim Angriff des Indianers ist es diesmal jedoch eindeutige Notwehr (§ 32), und deshalb kann hier der Schlag durchaus gerechtfertigt werden. | keine |
Seite 25 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Die kleine Demonstration des Indianers wird von Obelix als Angriff interpretiert, und so hilft er sich in Notwehr (§ 32) aus der Patsche, als er den Indianer erneut niederschlägt. | keine |
Seite 27 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Durch die Herausforderung der Indianer sehen sich Obelix und Asterix gezwungen, im Zuge der Notwehr (§ 32) die beiden Indianer kampfunfähig zu machen, weil sie sonst wahrscheinlich aktiv angegriffen worden wären. | keine |
Seite 45 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Der rechtfertigende Notstand (§ 34) tritt ein, als Asterix und Obelix zuerst Fortwienix befreien und schließlich ihre eigene Freiheit bei den Wikingern verteidigen und anschließend das Weite suchen. | keine |
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