Übersicht | Asterix und Kleopatra | Strafrecht Hauptseite
Fundstelle | Täter | Straftat | Rechtfertigung | Strafe |
Seite 19 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Obelix' gewalttätiger Angriff um den Karawanenführer zum Sprechen zu bringen ist durch kein Argument zu rechtfertigen. Da diese Körperverletzung seine (in der deutschen Abenteuer-Chronologie) erste Straftat ist, kommt er noch mit einer Geldstrafe davon. | Geldstrafe |
Seite 24 | Obelix | Sachbeschädigung §303 StGB 3 |
Der Zerstörung der massiven Steintür in der Pyramide ist durch den rechtfertigenden Notstand (§34 StGB) abgesichert, da Obelix sich selbst und die anderen Gallier befreien will. | keine |
Seite 26 | Asterix | Körperverletzung § 223 StGB |
Durch reine Rachegedanken lässt sich Asterix zu einer schweren Körperverletzung an Schraubzieris hinreissen, weil dieser die Gallier in die Pyramiden gelockt hat. Auch hier ist es wie bei Obelix auf Seite 19 des gleichen Abenteuers die erste strafrechtlich relevante Tat, sodass er mit einer Geldstrafe davon kommt. | Geldstrafe |
Seite 30 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Der Ausbruch von Asterix und Obelix ist ein wieder rechtfertigender Notstand (§34 StGB), da sie sich befreien wollen und damit ohne gerichtliche Konsequenzen. | keine |
Seite 33 | Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Wieder muss Schraubzieris unter der Gewalt von Obelix leiden, doch diesmal gilt der rechtfertigende Notstand (§34 StGB), da er und Asterix Numerobis befreien wollen und dazu noch dessen Leben in Gefahr ist. | keine |
Seite 39 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Die mehrfache Körperverletzung durch das zielgerichtete Werfen großer Steinquader gegen die römischen Legionäre wird nicht geahndet werden, da hier Notwehr (§ 32 StGB) gegen die angreifenden Truppen geltend gemacht werden kann. | keine |
Asterix der Gallier Asterix als Gladiator