Übersicht | Asterix auf Korsika | Strafrecht Hauptseite
Fundstelle | Täter | Straftat | Rechtfertigung | Strafe |
Seite 13 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Eine Prügelei auf der Basis einer Freizeitveranstaltung und purer Langeweile ist sicherlich einer der niedersten Beweggründe. Entsprechend entgehen die Gallier in der dargestellten gewaltsamen Szene nicht ihrer gerechten Strafe. | je 5 Jahre |
Seite 33 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB und Hausfriedensbruch § 123 StGB |
Ein rechtfertigender Notstand (§ 34) tritt in den Büschen auf der Insel Korsika ein, als Asterix und Obelix sich gemeinsam mit Osolemirnix gegen die angreifenden Legionäre behaupten müssen. | keine |
Seite 41 ff | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB |
Etwas komplizierter läge die Situation im Angriff der Korsen und der beiden Gallier gegen die Garnison in Aleria, wenn man Kriegs- und Besatzungsrecht berücksichtigen müsste. Da hier der Maßstab das deutsches Strafrecht bildet, kann der Angriff auf der Basis des rechtfertigenden Notstandes (§ 34) basieren, weil sie das Eigentum der Korsen zurückholen wollen. | keine |
Seite 44 | Asterix und Obelix | Körperverletzung § 223 StGB und Sachbeschädigung § 303 StGB |
Keinen Grund gibt es für den Angriff und das Versenken des Schiffes der Piraten im Hafen von Aleria. Entsprechend folgt die Strafe auf dem Fuße. | für KV: je 5 Jahre; für SB:Geldstrafe |
Der Seher Das Geschenk Cäsars