Hallo,
WeissNix hat geschrieben: ↑28. September 2022 18:12Demnach ist eine
Parodie meinem Verständnis nach weder eine freie Benutzung noch eine erlaubnispflichtige Verwendung, sondern ein eigenständiges Werk und - eigene hinreichende Werkhöhe wie grundsätzlich immer beim Urheberrecht vorausgesetzt - überhaupt nicht zu beanstanden.
ein Werk, das ein anderes Werk über das frei erlaubte Maß hinaus benutzt, ist ein abhängiges Werk. Das bedeutet, dass das neue Werk selbst natürlich Urheberrechtsschutz genießt, seine Veröffentlichung und Verwertung aber abhängig bleibt von der Erlaubnis des Urhebers des benutzten Werks.
Auch bei den einzelnen Beiträgen in Isterix hat niemand je in Abrede gestellt, dass es sich dabei um eigene Werke gehandelt hat. Streitig war nur, ob deren Veröffentlichung einer Lizenz der Asterix-Rechteinhaber bedurfte, weil sie das Maß der freien Benutzung überschritten haben.
Bis zur Einführung des § 51a UrhG im Jahr 2021 war die Parodie auch gar kein eigenständiger Rechtsbegriff des deutschen Urheberrechts. Es mag sein, dass unter diesem Gesichtspunkt heute etwas weiterreichende Benutzungen fremder Werke zulässig sind als zu Isterix' Zeiten. Die rechtlich trennscharfe Abgrenzung bzw. Defintion, was nun Parodie ist und was nicht, wird durch die Erwähnung des Begriffs im Gesetz aber nicht zwingend vereinfacht. Denn gefordert werden neben dem Parodiecharakter ein gewisser Abstand zum verwendeten Werk sowie ein im Einzelfall angemessener Ausgleich zwischen den Rechten und Interessen des Rechteinahebers des benutzten Werkes (hier: Asterix) und denen des Nutzers (hier Herrn Trondheim), wobei z.B. der Umfang der Nutzung in Anbetracht des Zwecks zu berücksichtigen ist.
Nicht jeder der ein Crossover seiner Comicfigur mit einer anderen Comicfigur schreibt, parodiert deshalb in einem der Schrankenbestimung des § 51a UrhG unterfallenden Maß.
Wie ein Rechtsstreit darüber ausginge, halte ich für schwer kalkulierbar.
Damit aber genug von mir zu diesem Thema. Ich habe nicht die Absicht, hier im Forum Ausätze oder Gutachten über das System des deutschen Immaterialgüterrechts oder einzelne urheberrechtliche Fragen zu schreiben. Wer es mir nicht glauben mag, dem sei seine Auffassung belassen.
Gruß
Erik