das besagt für unsere momentane Frage nun wirklich überhaupt nichts. Es ist ja - auch für die Werbehefte, um die es hier geht - völlig unbestritten, daß es in erster Linie kostenlos abgegebene Publikationen sind. Vor Ort wurden die immer gratis abgegeben, egal was draufsteht. Deshalb wurde eine Aufnahme von Marco ja auch abgelehnt.methusalix hat geschrieben:Nun ich habe das Heft persönlich im Laden in Koblenz kostenlos und ohne einen Kauf getätigt zu haben erhalten
Es geht hier nur noch um die Frage, ob und ggf. wie weit man die Bibliothekskriterien erweitern könnte oder sollte, so daß diese Hefte ganz oder teilweise auch aufnahmefähig werden.
Dabei ist die zwischen Andreas und mir streitige Frage die, ob im Falle einer Erweiterung schon der Auf- oder Eindruck einer Schutzgebühr reichen darf oder ob verlangt werden sollte, daß bekannt ist, daß die Hefte auch tatsächlich irgendwo gegen Entgelt abonniert werden konnten und nicht nur (was ja immer der Fall ist) kostenlos abgegeben wurden.
Da Du bei Deinem Heft nur weißt, daß es vor Ort kostenlos abgegeben wurde, sagt das nichts über die Frage aus, ob man aus dem bloßen Aufdruck der Schutzgebühr immer auch sicher auf die Abonnierbarkeit schließen kann bzw. ob eine solche als Voraussetzung aufgestellt werden sollte.
Gruß
Erik