Hallo,
Findefix hat geschrieben:Auch andere Bibliotheksartikel (z.B. die
Weltbild-Sammeledition) waren im Handel
nur über Abonnement erhältlich,
ich habe auch nie behauptet, daß Artikel, die per Abonnement erhältlich waren, nicht aufnahmefähig seien. Wenn allerdings ein kostenloses Werbeheft gegen lediglich eine Schutzgebühr zugesendet wird, ist das etwas anderes.
Findefix hat geschrieben:Und wie sich dieser Heftpreis rechnet, das soll auch gar nicht unsere Sache sein, wenn Du oben meiner Argumentation gefolgt bist, denn ich könnte Dir dutzendweise unterbepreiste Artikel in der Bibliothek aufzählen, weil sie der Promotion dienten..
Hier vermischst Du zwei Kategorien. Beigaben zu käuflich erwerblichen Artikeln (z.B. die "Mission Kleopatra"-DVD zu den Calgonit-Packungen oder die Ovolix-Aufkleber zu den Ovomaltine-Dosen) sind aufnahmefähig. Diese sind nicht kostenlos zu haben, sondern nur durch den Erwerb des Produkts. Das kann der Asterix-Sammler dann wegwerfen und hat quasi die fixe Asterix-Beigabe erworben.
Hier handelt es sich aber um originär
kostenlose Hefte, die auch massenhaft an jedermann kostenlos ausgegeben wurden. Wir brauchen zwar nicht bei jedem Artikel die Kostenkalkulation zu analysieren und feststellen, ob es werbefinanziert ist, aber wenn ersichtlich ist - wie beim Kino & Co. und beim Skip -, daß der "Abo-Preis" nur die Stellung einer Schutzgebühr für das eigentlich kostenlose Heft hat, dann bleibt das Heft trotz Versand gegen Geld ein kostenloses Werbeheft; zumindest solange, bis Marco eine andere Entscheidung trifft.
Insofern geht es nicht eigentlich um das Durchschauen der gesamten Finanzierung, sondern um die Einordnung als kostenloses Werbeheft oder als über den Handel vertriebenes Heft. Daß eine Tageszeitung, auch wenn sie nur 1 € pro Ausgabe kostet und per Abo versandt wird, ein käuflicher Artikel ist, daran besteht kein Zweifel. Auch dann nicht, wenn der Preis zu gering ist und der Verlag pleite geht. Aber wenn es eine kostenlose Werbezeitung ist, die man nur ergänzend auch gegen einen Preis, der offensichtlich zur Finanzierung der Zeitung gar nichts beitragen soll, regelmäßig zugeschickt bekommen kann, dann bleibt es eine eigentlich kostenlose Zeitung. - Wer eine Werbezeitung herausgibt ist froh, wenn Leute sie von sich aus zugeschickt haben wollen, also bieten sie auch allzugerne preiswerte Abonnements an.
Natürlich
kann man all solche Hefte mit Blick darauf auch aufnehmen. Wenn Marco das aber entscheidet, dann fällt seine gesamte Einschränklung in diesem Bereich. Das wäre dann eine Erweiterung der Bibliothekskriterien auf an sich kostenlose Werbehefte.
Gruß
Erik