Hallo,
Findefix hat geschrieben:Sowas zum Aufkleben befindet sich in der Praxis ja dann wohl doch eher im Inneren der Verpackung (sodaß man es nicht ablehnen könne), was einem Mit-Verkauf gleichkommen würde.

das
kann schon sein, das erschiene logisch, es ist aber bloß eine Vermutung. Es können auch anderweitig kostenlos abgegebene Werbeartikel sein, sie können auch nur auf einer Messe ausgegeben worden sein; Messeartikel gibt es häufig. Fakt ist, daß wir den Vertriebsweg nicht kennen und eine Aufnahme aufgrund der bloßen Vermutung, sie könnten irgendwo beigelegen haben, weil es eben logisch erschiene, halte ich bei den derzeitigen Bibliothekskriterien nicht für angebracht. - Dem Ruf nach einer Ausnahme kann ich ebenfalls nicht zustimmen, denn damit verwässert man nur die Grenzlinien für die Bibliothek und hinterher gibt es für jeden schönen Artikel einen Präzedenzfall, wo ein anderer auch aufgenommen wurde.
Ich habe immer gesagt, daß ich nicht unglücklich wäre, wenn solche Werbeartikel generell aufgenommen würden, auch wenn sie verschenkt wurden. Es ist weder für Sammler entscheidend, daß ein Artikel käuflich zu erwerben war, noch einem Außenstehenden auf den ersten Blick selbstverständlich, weshalb diese Artikel "fehlen", während mitverkaufte Beilagen aufgenommen werden. Aber wenn man die Bilbiothekskriterien so aufstellt, dann sollte man auch die Konsequenz haben, solche Artikel nicht aufzunehmen, von denen nicht mit hinreichender Sicherheit bekannt ist, daß sie käuflich (mit einem Produkt) zu erwerben waren.
Wenn eine Packung oder eine Werbung mit der Aufschrift "Und jetzt mit tollem Asterix-Aufkleber" auftaucht oder wenn sich eine originalversiegelte Packung mit Aufkleberbeilage findet, dann wäre ich auch für eine Aufnahme. So aber finde ich die Hinweisdecke zu dünn.
Gruß
Erik